Wann:
September 10, 2019 um 3:00 pm
2019-09-10T15:00:00+02:00
2019-09-10T15:15:00+02:00
Wo:
WIFI Niederösterreich
Mariazellerstraße 97
3100 St. Pölten
Österreich

Einladung

Die Fachgruppe lädt Sie zum „Geldwäschebestimmungen aus Sicht des Immobilienmaklers“ am 10. September im Wifi Niederösterreich ein. In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften verpflichtet die Gewerbeordnung 1994 bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Geldwäschenovelle) zu ergreifen, welche auch die Immobilienmakler betrifft. Sie sind verpflichtet, Ihre Geschäftstätigkeit dahingehend zu überprüfen und zu bewerten, ob Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen (Risikoerhebung). Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch informiert in diesem Seminar über die praktische Anwendung der Geldwäschebestimmungen in der Gewerbeordnung speziell für Immobilienmakler. Dabei werden Themen wie die Europäischen Rechtsgrundlagen und die nationale Umsetzung erläutert. Im Detail wird darauf eingegangen, wie die Risikobewertung erhoben wird und was unter Sorgfaltspflicht zu verstehen ist.

Inhalt:

In Umsetzung europarechtlicher Vorschriften verpflichtet die Gewerbeordnung 1994 bestimmte Gewerbetreibende, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Geldwäschenovelle) zu ergreifen, welche auch die Immobilienmakler betrifft.
Sie sind verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit dahingehend zu überprüfen und zu bewerten, ob Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen (Risikoerhebung). Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch informiert in diesem Seminar über
die praktische Anwendung der Geldwäschebestimmungen in der Gewerbeordnung speziell für Immobilienmakler.
Dabei werden Themen wie die Europäischen Rechtsgrundlagen und die nationale Umsetzung erläutert. Im Detail wird darauf eingegangen, wie die Risikobewertung erhoben wird und was unter Sorgfaltspflicht zu verstehen ist.