Immobilienverwalter
Das Berufsbild des ImmobilienverwaltersImmobilienverwaltung – professionelles Immobilienmanagement
Anders als in vielen anderen Ländern ist die Ausübung des Gewerbes „Immobilienverwaltung“ in Österreich an strenge Auflagen gebunden. Da dieses Gewerbe zu jenen der Immobilientreuhänder und damit zu einem der in Österreich reglementierten Gewerbe zählt, sind für dessen Ausübung mehrere Voraussetzungen zu erbringen. Dazu gehören vor allem:
- eine fundierte Ausbildung der als Verwalter tätigen Personen
- der Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die selbstständige Ausübung des Gewerbes (Befähigungsnachweis)
- eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 400.000 Euro pro Schadensfall. Diese Versicherungspflicht zeigt die hohen Haftungsanforderungen an die Berufsgruppe und unterstreicht, mit welch hohen Ansprüchen der Immobilientreuhänder in seiner Tätigkeit konfrontiert wird.
Schon diese kurze Auflistung zeigt also, dass es bei der Immobilienverwaltung um wirklich professionelles Immobilienmanagement geht, für das in jedem Fall nur bestens dazu ausgebildete und befähigte Experten herangezogen werden sollten.
Vorteile liegen auf der Hand
Auf Grund seiner Ausbildung hat der Immobilienverwalter fundierte Kenntnisse in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche (Abgaben- und Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht einschließlich Raumordnungsrecht, Denkmalschutz, Grundverkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht einschließlich Konsumentenschutzrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht und Verfahrensrecht, insbesondere Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren).
Vor allem kennt er sich im Wohnrecht wie zum Beispiel im Mietrechtsgesetz und im Wohnungseigentumsgesetz oder Wohnbauförderungsrecht und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bestens aus.
Er beherrscht Grundzüge des Facility Managements, des Plan- und Vermessungswesens der Bautechnik sowie der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und kennt die einschlägigen Gewerberechtlichen Vorschriften.
Damit gilt der Immobilienverwalter heute als Schnittstelle der einander überschneidenden Fachgebiete „Wirtschaft“, „Recht“ und „Technik“ und damit vor allem als Koordinator, Vermittler und Organisator. Der Verwalter kann als Kommunikator und Übersetzer der jeweiligen Fachinhalte in die Sprache seiner Klienten viel für einen reibungslosen Ablauf schwieriger Vorgänge tun und ihnen viele aufwändige Arbeiten und Behördenwege abnehmen.
Link zur Gewerbeordnung §117:
Der Tätigkeitsbereich des Immobilienverwalters wird in der Gewerbeordnung §117 geregelt.
Tätigkeiten im Detail
Die Tätigkeit des Immobilienverwalters in zehn Untergruppen:
Immobilienbezogenes Facility Management.
Die treuhändige Buchhaltung, das Rechnungswesen und den Zahlungsverkehr.
Das Steuer- und Abgabenwesen.
Die Betreuung von Immobilien im weiteren Sinne von Erhaltungsmaßnahmen bis zu jeglicher Form von Verbesserungsmaßnahmen.
Die Beratung in allen einschlägigen Immobilienangelegenheiten.
Die Vertretung von Eigentümern unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer.
Die Organisation und Koordination der Willensbildung von Eigentümern und sonst Beteiligten.
Nutzerbezogenes Flächen- und Mietenmanagement.
Das professionelle Centermanagement.
Die Finanzierung und Bewertung.
Ausbildung der Immobilienverwalter
Der österreichische Immobilienverwalter ist ein nach strengen Prüfungskriterien ausgewählter und ausgebildeter Immobilienmanager (unter Einschluss aller Agenden des immobilienbezogenen Facility Managers). Auch der zertifizierte Verwalterassistent muss eine umfassende Prüfung ablegen.
Die Ausbildung beinhaltet das gesamte Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie u.a. zivilrechtliche Grundsätze, Erbrecht, Grundbuchrecht, Raumordnung und Bauordnung, Sanierung, Liegenschaftsbewertung, und Versicherungswesen.
Das Mietrechtsgesetz mit seinen Spezialthemen wie z.B. Vertragserrichtung, Mietzinsbildung, Kaution, Betriebskostenabrechnung, Investitionsablöse und Kündigung kennt der Immobilienverwalter ganz genau. Ebenso ist er mit dem Wohnungseigentumsgesetz und den wohnrechtlich relevanten Bereichen des Konsumentenschutzes bestens vertraut.
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