Schneller verkaufen durch Alleinvermittlungsauftrag

Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag?

§ 14 MaklerG Alleinvermittlungsauftrag
MaklerG – 
Maklergesetz
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2021

(1) Verpflichtet sich der Auftraggeber, für das zu vermittelnde Geschäft keinen anderen Makler in Anspruch zu nehmen, so liegt ein Alleinvermittlungsauftrag vor. Bei diesem muss sich der Makler nach Kräften um die Vermittlung bemühen.

(2) Der Alleinvermittlungsauftrag kann nur befristet auf angemessene Dauer abgeschlossen werden. Gleiches gilt für jede Verlängerung.

Was ist das Besondere am Alleinvermittlungsauftrag?

 

Tätigkeitspflicht und Vermarktung:

Der Makler, der vom Verkäufer oder Vermieter einen Alleinvermittlungsauftrag (AV) erhält, ist – anders als beim allgemeinen oder schlichten Vermittlungsvertrag –  verpflichtet, tätig zu werden. Er muss sich aktiv und nachweislich um die Vermittlung der Liegenschaft bemühen.

Der Immobilienspezialist wird in der Regel zielgruppenorientiertes Marketing betreiben. Dazu gehören beispielsweise das Schalten von Inseraten, Onlinewerbung, professionelle Fotos und Videos sowie Anbieten seiner Vormerkkunden. Er macht dies im Vorfeld und auf eigenes Risiko.

Der Alleinvermittlungsauftrag bringt dem Verkäufer/Vermieter die Sicherheit hat, dass der Makler in eine professionelle Vermarktung investiert.

Die konkreten Werbemaßnahmen sind nicht vertraglich fixiert. Jedoch hat der Makler, der einen Alleinvermittlungsauftrag hat, natürlich großes Interesse, die Immobilie rasch und rentabel zu vermitteln und wird daher genau abwägen, welche Mittel den größten Erfolg versprechen.

Aktivitätsnachweis:

Der Immobilienmakler ist verpflichtet, all seine Aktivitäten und Aufwände transparent nachzuweisen. Der Verkäufer oder Vermieter kann also jederzeit verlangen, über die gesamten Vermarktungspläne informiert zu werden. 

Schriftform:

Der Alleinvermittlungsauftrag muss im Konsumentengeschäft schriftlich aufgesetzt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Somit werden Missverständnisse vermieden.

Zeitliche Befristung:

Ein Alleinvermittlungsauftrag wir immer befristet abgeschlossen. Beim Verkauf einer Liegenschaft wird der Alleinvermittlungsauftrag im Konsumentengeschäft für die maximale Dauer von 6 Monaten abgeschlossen. Bei Mietverträgen sind es höchstens 3 Monate.

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Verpflichtungen des Verkäufers/ Vermieters

Nachdem der Makler volle Vorarbeit bei der Vermarktung der Immobilie leistet und hohe finanzielle Aufwände hat, gibt es auch einige Schutzmaßnahmen für ihn:

Der Auftraggeber (Eigentümer)

  • muss den Makler bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit unterstützen
  • muss jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungs-auftrages direkt an ihn gewendet haben
  • verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision auch:
    • wenn vom Makler namentlich genannte Interessenten erst nach Ablauf der vereinbarten Alleinvermittlungsfrist das Geschäft abschließen
    • wenn er den Alleinvermittlungsvertrag vertragswidrig vorzeitig auflöst
    • wenn das Objekt während der vereinbarten Dauer von einem anderen Makler oder vom Eigentümer selbst verkauft/vermietet wurde

Fazit

Ein Alleinvermittlungsauftrag bringt den Immobilienbesitzern Vorteile: der Makler hat während der Vertragsdauer keine Konkurrenz und kann dadurch in die Vermarktung der Liegenschaft investieren. Durch die zeitliche Befristung ist der Makler angehalten, rasch und effektiv zu handeln. Der Makler kann professionell und kostenintensiv arbeiten, da er das Objekt während der Vertragsdauer exklusiv anbietet. Ein weiterer Vorteil ist,  dass die Immobilie nur von einem Makler angeboten wird  und dadurch ihre Exklusivität behält.