Ausbildung der Immobilienmakler und Maklerassistenten

Der Immobilienmakler und auch der Maklerassistent, der beim Makler angestellt ist, müssen für die Ausübung ihres Berufes eine umfassende Berufsausbildung und Prüfung absolvieren:

 

 Zertifizierung nach ONR 43001-1

Das Zertifikat zum „Immobilienmakler-Assistent/in (IMMA)“ wurde in Österreich explizit für die Immobilienbranche entwickelt und dient als Nachweis für die Qualifikation als Mitarbeiter(in) eines Maklers. Mit dieser Standardisierung wird sichergestellt, dass alle Immobilienmakler und -assistenten die österreichische bzw. bundeslandspezifische Gesetzeslage kennen.   

Zertifizierungsschema Maklerassistent

Diese Normen müssen erfüllt werden.

zu Austrian Standards

Der Makler muss die Gesetze kennen

Der Immobilienmakler muss – neben Grundkenntnissen des bürgerlichen Rechts und Steuerrechts – Detailwissen über folgende Gesetze haben:

  • allgemeines Grundbuchgesetz
  • Grundbuchumstellungsgesetz GUG
  • Urkundenhinterlegungsgesetzt
  • Vermessungsgesetz VG + Verordnungen
  • Liegenschaftsgesetzt LTG
  • Forstgesetz
  • Wasserrechtsgesetz
  • Landpachtgesetz
  • Kleingartengesetzt KGG
  • Liegenschaftsbewertungsgesetz
  • Notwegegesetz
  • Wohnungseigentumsgesetz WEG
  • Heizkostenabrechnungsgesetz HeizKG
  • Bauträgervertragsgesetz BTVG
  • Baurechtsgesetz BauRG
  • Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz WGG
  • Hausbesorgergesetz
  • Konsumentenschutzgesetz KSchG
  • Maklergesetz MG
  • Immobilienmaklerverordnung IMV
  • Gewerbeordnung GewO
  • Einkommenssteuergesetz EStG
  • Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz FAGG
  • Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz VRUG

Sowie verschiedene Landesgesetze wie 

  • Raumordnungsgesetz ROG
  • Bauordnung BO
  • Bautechnikverordnung BTVO
  • Wohnbauförderungsgesetz

und weitere…

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Makler benötigt Expertenwissen

Weiters benötigt der Makler spezielle Kenntnisse in der Bewertung von Immobilien und umfassende Marktkenntnisse aufgrund von Vergleichsobjekten und Berücksichtigung der aktuellen Marktlage. Er berät in Standortfragen. Auch die Prüfung allfälliger Förderungsmöglichkeiten gehören zu seinem Aufgabengebiet.

Der Immobilientreuhänder hat auch Wissen über Baupläne und Benützungsbewilligungen, über Sachverständigen-Gutachten, Veräußerungsverbote sowie mietrechtliche Bestimmungen mitzubringen.

Während der Ausbildung

Kenntnisse über Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Immobilienmakler benötigt sehr gute Kenntnisse über die Eigenheiten des österreichischen Mietrechts (MRG) und des Wohnungseigentumsrechts (WEG), um die Kunden gut beraten zu können.

Zuletzt zeichnet einen guten Immobilienmakler aus, dass er einen guten Überblick über jene immobilienspezifischen Gesetze hat, die in den Bundesländern separat behandelt werden, wie z.B. die Bauordnung (BO) oder das Raumordnungsgesetz (ROG). Bezüglich Bebaubarkeit einer Immobilie sind aber auch gemeindespezifische Verordnungen relevant (z.B. Bebauungsbestimmungen).  

Gewerbeberechtigung für  Immobilienmakler

Die Gewerbeanmeldung selbst setzt eine Immobilienmakler-Befähigungsprüfung voraus. Diese besteht aus vier Modulen und ist in einer eigenen Verordnung festgesetzt.

 Mehr Informationen

Vorbereitungskurse

Der ÖVI und das WIFI bieten regelmäßig Kurse zur Vorbereitung auf die Zertifizierung zum Immobilienmakler-Assistenten und für die Gewerbeprüfung zum Immobilienmakler an.

Kurstermine und weitere Details finden Sie auf unserer Ausbildungsseite

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