Mehrere Makler – schneller zum Erfolg?

Was ist der allgemeine oder schlichte Vermittlungsauftrag?

§ 4 MaklerG Vermittlung; Abschluss

MaklerG – Maklergesetz

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2021

(1) Mangels anderer Vereinbarung ist der Makler nicht verpflichtet, sich um die Vermittlung zu bemühen.

Was bringt der allgemeine oder schlichte Vermittlungsauftrag?

Im Gegenzug zum Alleinvermittlungsauftrag gibt es den allgemeinen oder schlichten Vermittlungsauftrag. Hier hat der Auftraggeber die Möglichkeit, dass er gleichzeitig mehrere Makler  für den Verkauf oder die Vermietung einer Liegenschaft beauftragen darf bzw. dass er auch selbst die Liegenschaft eigenständig und provisionsfrei vermitteln kann.

Der allgemeine oder schlichte Vermittlungsauftrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist von beiden Seiten jederzeit kündbar.

Allerdings ist diese Vertragsform nur einseitig verbindlich. Das bedeutet, dass die Makler nicht verpflichtet sind, aktiv tätig zu werden. Der Besitzer der Immobilie muss aber jenem Makler die vereinbarte Provision bezahlen, der in der Vermittlung erfolgreich bzw. verdienstlich war. Gemäß Maklergesetz § 4 Abs 2 muss der Eigentümer/Vermieter das Angebot eines Maklers jedoch nicht verpflichtend annehmen.

Der allgemeine Vermittlungsauftrag

Nun möge man denken, dass mehrere Auftragnehmer, die zur gleichen Zeit mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt sind, schneller zu einem Vertragsabschluss kommen. Bei genauerer Betrachtung hat diese Auftragsform jedoch auch einige Nachteile:

Das Risiko, auf eigene Rechnung in die Vermarktung einer Immobilie zu investieren, ist den Maklern ohne Alleinvermittlungsauftrag oft zu groß. Ohne die Sicherheit eines Alleinvermittlungsauftrages werden die Makler eher passiv an die Sache herangehen.

Leider führt diese Vertragsform oft auch zu einem Preisverfall. Die Möglichkeiten des Preisvergleiches sind heutzutage sehr einfach. Potentielle Käufer werden skeptisch, wenn ein und dieselbe Liegenschaft von verschiedenen Maklern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten wird. Dies macht „Ihre“ Immobilie billig und inflationär.  Die Kunden sind dann eher nicht mehr bereit, einen adäquaten Preis zu bezahlen, ganz nach dem Motto: „mehrere Köche verderben den Brei“.

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Fazit

Der Allgemeine oder schlichte Vermittlungsauftrag bietet die Möglichkeit, dass sich gleich mehrere Makler um den Verkauf der Immobilie bemühen dürfen. Jedoch haben die Makler wenig Interesse, in die Vermarktung zu investieren, wodurch der vermeintliche Vorteil oft zu einem Nachteil für den Abgeber wird.