Berufsbild Immobilienkaufmann/-frau
Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau
Immobilienkaufleute sind in den Bereichen Büro, Verwaltung und Beratung tätig. Sie suchen, vermitteln, kaufen, verkaufen, vermieten und verpachten Grundstücke, Gebäude und Wohnungen. Bei all ihren Tätigkeiten müssen Immobilienkaufleute die strengen Regeln der Datenschutzgrundverordnung beachten.
Eckdaten der Lehre zum Immobilienkaufmann/-frau
- Dauer: 3 Jahre
- Ausbildungsform: Dual (Lehrbetrieb und Berufsschule)
- Lehrbetriebe: Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger
- Voraussetzung: Erfüllung der 9jährigen Schulpflicht
- Abschluss: Lehrabschlussprüfung
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Kontakt
Lehre zum/zur Immobilienkaufmann/-frau beginnen. Kontaktstelle der WKO.
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Ausbildungsschwerpunkte
Die Lehrlinge zum Immobilienkaufmann/-frau lernen folgende Themen:
- Immobilienwirtschaft
- Immobilienrecht
- Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen, Buchhaltung
- Kostenrechnung
- Kalkulation, Controlling
- Wirtschaft und Recht
- Marketing und Werbung
- KundInnenberatung und -betreuung
Interview zum Lehrberuf
Aufgaben eines/einer Immobilienkaufmannes/frau?
Tätigkeiten beim Makler
Der Immobilienkaufmann oder die Immobilienkauffrau unterstützt die Arbeit von Immobilienmakler/innen. Sie schalten Inserate und Anzeigen in Print- und Onlinemedien, führen Besichtigungen und Verkaufsgespräche durch und setzen Miet- und Kaufverträge auf. Sie haben Kontakt mit Mietern und Vermietern, Käufern und Verkäufern, aber auch mit Behörden, Banken und Versicherungen.
Die Immobilienkaufleute arbeiten mit computerunterstützten Kundenkarteien. Weiters erledigen sie den Telefon- und Postverkehr, bearbeiten Anfragen und Aufträge und vereinbaren Geschäftsbedingungen.
Neben der Büroarbeit ist also auch der direkte Kontakt mit den Kunden des Maklerbüros sehr wichtig. Dafür sind höfliche und stilsichere Umgangsformen in Wort und Schrift Vorraussetzung. Je nach Schwerpunkt des Maklerbüros kann dies auch in anderen Sprachen als Deutsch wichtig sein.
Tätigkeiten beim Verwalter
In der Immobilienverwaltung sorgen die Immobilienkaufleute für Werterhaltung und Bestandspflege. Sie führen Aufzeichnungen über Grundstücke, Gebäude, Wohnungen sowie Miet- und Pachtverträge. Außerdem bereiten sie Analysen und Bewertungen von Immobilienobjekten vor und erstellen Verwertungskonzepte. Sie bewerten die Immobilien nach deren Art, Lage, Nutzungsmöglichkeiten und Ertrag.
Die Immobilienkaufmänner/frauen veranlassen Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen. Sie erstellen auch Annoncen für die Vermietung und Verpachtung. Schließlich bereiten sie Vertragsabschlüsse vor und wirken bei der Abwicklung der Miet- und Pachtverträge mit.
Außerdem gibt es noch viele Aufgaben in den Bereichen Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten, Zahlungsverkehr, Buchhaltung und Kostenrechnung zu erledigen.
Anforderungen an den Lehrling zum Immobilienkaufmann/-frau
Der Beruf der Immobilienkauffrau und des Immobilienkaufmannes verlangt eine Menge an Begabungen, besonders in der Kontaktfreudigkeit und beim Rechnen. Folgende Voraussetzungen sollten Lehrstellen-Bewerber daher mitbringen:
mathematisch-rechnerische Fähigkeiten für die Durchführung und Kontrolle kaufmännischer und statistischer Berechnungen
Organisationstalent ist im Büro der Immobilientreuhänder sehr gefragt
Kontaktfähigkeit für stark kundenorientierte Aufgaben
Teamplayer
Sprachfertigkeit in Wort und Schrift
logisch-analytisches Denken für die Bewertung von Immobilien und diversen Angeboten und Finanzierungskonditionen
Selbständigkeit für die Abwickelung von Geschäftsfällen und die Kundenberatung
generelle Lernbereitschaft: regelmäßige Weiterbildung über Änderungen auf dem Immobiliensektor, bei Gesetzen, Finanzierungsmöglichkeiten usw.
Berufsaussichten
Aufgrund der weiterhin großen Nachfrage nach Wohnimmobilien, z.B. auch als Geldanlage, entwickelt sich der Immobilienmarkt positiv. Kompetente Immobilienfachleute werden in der Branche daher gesucht.
Der Beruf bietet Aufstiegsmöglichkeiten durch die Übernahme höherer Aufgaben in der Planung, Organisation, Personalführung, Marketing, Finanzierung usw. in der Form eines Abteilungsleiters/leiterin.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht für Immobilienkaufleute im reglementierten Gewerbe „ImmobilientreuhänderIn“. Ein Befähigungsnachweis ist dazu erforderlich.
Weiters können Immobilienkaufleute das Handelsgewerbe ausüben. Das Handelsgewerbe ist ein freies Gewerbe und erfordert keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde.
Lehrbetrieb werden
Die Befähigungsprüfung zum Immobilienmakler als auch zum Immobilienverwalter beinhalten eine Ausbilderprüfung. Mit dieser Prüfung ist man berechtigt, Lehrlinge in seinem Betrieb auszubilden. Dabei gibt es eine Reihe von Dingen, die zu beachten sind. Die Wirtschaftskammer hat hierfür einen Leitfaden erstellt.
Lehrbetrieb werden
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Lehrbetrieb werden
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