Der Energieausweis – eine gesetzliche Vorgabe

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis legt den energetischen Zustand von Gebäuden offen. Das Ergebnis der detaillierten Berechnung der Energiezahlen zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Objekt gebaut und ausgestattet wurde. Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt und trägt zum Klimaschutz bei. 

Was genau steht im Energieausweis?

Der Energieausweis ist wie ein „Zulassungsschein“ für jedes Haus. Die Energiekennzahlen werden mit Hilfe genormter Verfahren berechnet. Folgende Faktoren werden dabei berücksichtigt:

hakerlKlimadaten des Standortes
hakerlAusrichtung des Gebäudes nach Himmelsrichtung und Geometrieerfassung
hakerlAlle Bauteile inklusive der Bauteilschichten
hakerlHaustechnik

Energiegewinne und –verluste, die durch diese Merkmale entstehen, werden kalkuliert. Aufgrund dieser Bilanz kann man den Energiebedarf des Gebäudes ermitteln. Die abgestufte Effizienzskala von A++ bis G bietet einen rasch erfassbaren Überblick. Gebäude werden vergleichbar im Hinblick auf zukünftige Heizkosten.

Die wichtigsten Kennzahlen sind

hakerlder spezifische Heizwärmebedarf HWB
hakerlder Primärenergiebedarf PEB,
hakerldie Kohlendioxidemisssionen CO2
hakerlder Gesamtenergieeffizenz-Faktor fGEE.

Der spezifische Heizwärmebedarf HWB gibt Auskunft über die thermische Qualität der Gebäudehülle. Er zeigt jene Wärmemenge in Kilowattstunden, die pro Quadratmeter Bruttogeschoßfläche (Wohnungsfläche plus Wanddicke) und Jahr nötig ist, um eine Raumtemperatur von 20°C aufrecht zu erhalten.

Der Primärenergiebedarf PEB des Gebäudes beschreibt die gesamte Energie, die für den Bedarf im Gebäude benötigt wird, einschließlich den Aufwand für Herstellung und Transport des jeweiligen Energieträgers.

Die Kohlendioxidemission zeigt den CO2-Ausstoß in Kilogramm pro m² Brutto-Geschoßfläche bezogen auf das Standortklima an. Er ist ein Indikator für den Klimaschutz.

Der Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE stellt einen Vergleich zwischen dem Gebäude und einer Referenzimmobilie (=Wert 1) gemäß Anforderungen der OIB Richtlinie her. Sowohl Wärmedämmung als auch Haustechnik werden miteinbezogen. Ein fGEE von 0,8 bedeutet zum Beispiel, dass die Gesamtenergieeffizienz um 20 % besser ist, als es die OIB Regeln vorschreiben.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei der Errichtung von Neubauten muss der Energieausweis schon in der Baubewilligungsphase vorgelegt werden. Mit der Fertigstellungsanzeige ist die Richtigkeit des Energieausweises zu beglaubigen – oder andernfalls ein neues Dokument zu erstellen.

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten kann der Energieausweis auch Angaben zu energetischen Verbesserungspotenzialen enthalten. Maßnahmen zur Verringerung des Heizwärmebedarfs werden von Bund und Ländern gefördert. Die Bewilligung derartiger Förderungen setzt meist eine aktuelle Energieausweisberechnung voraus.

Immobilieninserate müssen den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergie-Effizienzfaktor (+ fGEE) enthalten. Diese Pflicht trifft den Verkäufer oder Vermieter und den Immobilienmakler.

Bei einem Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und diesen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss auszuhändigen. Dasselbe gilt für Vermieter.

Rechtsgrundlagen

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Richtlinie des Europäischen Parlaments

Im Jahr 2010 hat die Europäische Union eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erstellt. Die EU möchte mit dieser Richtlinie die Senkung des Energieverbrauchs ihrer Mitgliedsländer bewirken. Hintergrund ist unter anderem das Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen. Dieses schreibt ja vor, den weltweiten Temperaturanstieg langfristig unter 2°C zu halten und die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken.

zum Amtsblatt der Europäischen Union

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OIB Richtlinien

Das Österreichische Institut für Bautechnik schreibt in ihrer Richtlinie Nr. 6 Normen für Energieeinsparung und Wärmeschutz bei Neubauten und größeren Renovierungen vor. Auch die Grenzwerte für die Klassifizierung von A++ bis G sind hier genau geregelt. Der Energieausweis ist gemäß der ÖNORM H5055 auszustellen.

Zur OIB Richtlinie Nr. 6

Gewährleistung und Schadenersatz

Der Aussteller eines Energieausweises haftet für die Richtigkeit der Ergebnisse. Liegen die tatsächlichen Energiewerte außerhalb der gebilligten Bandbreite, stehen dem Käufer oder Mieter neben seinen Ansprüchen aus der Gewährleistung auch Schadenersatzansprüche auf Grund des falschen Energieausweises zu.

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

Nach § 3 des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) ist der Verkäufer, Vermieter oder beauftragte Makler verpflichtet, bereits in den Immobilienanzeigen den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergie-Effizienz-Faktor des Objektes anzugeben. Beim Verkauf oder bei der Vermietung muss der Energieausweis dem Käufer/Mieter ausgehändigt werden.

Wird trotz Aufforderung noch immer kein Energieausweis übergeben, kann der Käufer oder Mieter dies gerichtlich erzwingen. Er kann auch selbst einen Energieausweis einholen und die daraus entstandenen Kosten binnen 3 Jahre einfordern.

Strafbestimmungen

Händigt der Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler entweder einen Energieausweis, der älter als 10 Jahre ist, oder keinen Energieausweis aus, ist er mit einer Geldstrafe bis zu EUR 1.450,- zu bestrafen.

Zum Gesetz

Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden

Objektiv abbruchreife Gebäude

Gebäude für religiöse Zwecke

Provisorisch für max. 2 Jahre errichtete Gebäude

Industrieanlagen, Werkstätten, deren Innenraumklima durch Abwärme aufgebracht wird, landwirtschaftliche Nutzungsgebäude

Ferienhäuser (Energiebedarf unter einem Jahresviertel),

Freistehende Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.

Baumeister

Elektrotechnik

Gas- und Sanitärtechnik

Heizungstechnik

Kälte- und Klimatechnik

Lüftungstechnik

Holzbau-Meister

Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) sind insbesondere auf folgenden Fachgebieten

qualifiziert und berechtigt, Energieausweise zu erstellen:

Bauphysik

Elektrotechnik

Gebäudetechnik ( Installation, Heizungs- und Klimatechnik)

Innenarchitektur

Maschinenbau

Technische Physik

Umwelttechnik

Verfahrenstechnik

Rauchfangkehrer: Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz bestehender Wohngebäude ausgenommen Neubauten und baubewilligungspflichtige Änderungen von Bauwerken

Hafner: Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Ziviltechniker

Berechtigt sind Ziviltechniker mit einschlägiger Befugnis, wie insbesondere:

Architekten,

Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für

Bauingenieurwesen

Wirtschaftsingenieurwesen –Bauwesen

Technische Physik

Verfahrenstechnik

Maschinenbau

Gebäudetechnik

Wer bezahlt den Energieausweis?

Laut Energieausweisvorlagegesetz ist keine Regelung für die Kostentragung vorgesehen.

Das Mietrechtsgesetz schreibt vor, dass die Kosten vom Vermieter zu tragen sind und keine Betriebskosten darstellen.

Fazit

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Einhaltung der Gesetze in Bezug auf Energieverbrauch und Klimaschutz beglaubigt. Bei Altbauten wird der Aussteller Sanierungsmaßnahmen vorschlagen, welche die Energieeffizienz erhöhen und langfristig die Heizkosten senken. Somit kann der Energieausweis durchaus als wertvoll und wichtig angesehen werden.