Der Energieausweis – eine gesetzliche Vorgabe
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis legt den energetischen Zustand von Gebäuden offen. Das Ergebnis der detaillierten Berechnung der Energiezahlen zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Objekt gebaut und ausgestattet wurde. Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt und trägt zum Klimaschutz bei.
Was genau steht im Energieausweis?
Der Energieausweis ist wie ein „Zulassungsschein“ für jedes Haus. Die Energiekennzahlen werden mit Hilfe genormter Verfahren berechnet. Folgende Faktoren werden dabei berücksichtigt:
Klimadaten des Standortes
Ausrichtung des Gebäudes nach Himmelsrichtung und Geometrieerfassung
Alle Bauteile inklusive der Bauteilschichten
Haustechnik
Energiegewinne und –verluste, die durch diese Merkmale entstehen, werden kalkuliert. Aufgrund dieser Bilanz kann man den Energiebedarf des Gebäudes ermitteln. Die abgestufte Effizienzskala von A++ bis G bietet einen rasch erfassbaren Überblick. Gebäude werden vergleichbar im Hinblick auf zukünftige Heizkosten.
Die wichtigsten Kennzahlen sind
der spezifische Heizwärmebedarf HWB
der Primärenergiebedarf PEB,
die Kohlendioxidemisssionen CO2
der Gesamtenergieeffizenz-Faktor fGEE.
Der spezifische Heizwärmebedarf HWB gibt Auskunft über die thermische Qualität der Gebäudehülle. Er zeigt jene Wärmemenge in Kilowattstunden, die pro Quadratmeter Bruttogeschoßfläche (Wohnungsfläche plus Wanddicke) und Jahr nötig ist, um eine Raumtemperatur von 20°C aufrecht zu erhalten.
Der Primärenergiebedarf PEB des Gebäudes beschreibt die gesamte Energie, die für den Bedarf im Gebäude benötigt wird, einschließlich den Aufwand für Herstellung und Transport des jeweiligen Energieträgers.
Die Kohlendioxidemission zeigt den CO2-Ausstoß in Kilogramm pro m² Brutto-Geschoßfläche bezogen auf das Standortklima an. Er ist ein Indikator für den Klimaschutz.
Der Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE stellt einen Vergleich zwischen dem Gebäude und einer Referenzimmobilie (=Wert 1) gemäß Anforderungen der OIB Richtlinie her. Sowohl Wärmedämmung als auch Haustechnik werden miteinbezogen. Ein fGEE von 0,8 bedeutet zum Beispiel, dass die Gesamtenergieeffizienz um 20 % besser ist, als es die OIB Regeln vorschreiben.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Bei einem Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und diesen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss auszuhändigen. Dasselbe gilt für Vermieter.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie des Europäischen Parlaments
Im Jahr 2010 hat die Europäische Union eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erstellt. Die EU möchte mit dieser Richtlinie die Senkung des Energieverbrauchs ihrer Mitgliedsländer bewirken. Hintergrund ist unter anderem das Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen. Dieses schreibt ja vor, den weltweiten Temperaturanstieg langfristig unter 2°C zu halten und die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken.
OIB Richtlinien
Das Österreichische Institut für Bautechnik schreibt in ihrer Richtlinie Nr. 6 Normen für Energieeinsparung und Wärmeschutz bei Neubauten und größeren Renovierungen vor. Auch die Grenzwerte für die Klassifizierung von A++ bis G sind hier genau geregelt. Der Energieausweis ist gemäß der ÖNORM H5055 auszustellen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Aussteller eines Energieausweises haftet für die Richtigkeit der Ergebnisse. Liegen die tatsächlichen Energiewerte außerhalb der gebilligten Bandbreite, stehen dem Käufer oder Mieter neben seinen Ansprüchen aus der Gewährleistung auch Schadenersatzansprüche auf Grund des falschen Energieausweises zu.
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
Nach § 3 des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) ist der Verkäufer, Vermieter oder beauftragte Makler verpflichtet, bereits in den Immobilienanzeigen den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergie-Effizienz-Faktor des Objektes anzugeben. Beim Verkauf oder bei der Vermietung muss der Energieausweis dem Käufer/Mieter ausgehändigt werden.
Wird trotz Aufforderung noch immer kein Energieausweis übergeben, kann der Käufer oder Mieter dies gerichtlich erzwingen. Er kann auch selbst einen Energieausweis einholen und die daraus entstandenen Kosten binnen 3 Jahre einfordern.
Strafbestimmungen
Händigt der Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler entweder einen Energieausweis, der älter als 10 Jahre ist, oder keinen Energieausweis aus, ist er mit einer Geldstrafe bis zu EUR 1.450,- zu bestrafen.
Objektiv abbruchreife Gebäude
Gebäude für religiöse Zwecke
Provisorisch für max. 2 Jahre errichtete Gebäude
Industrieanlagen, Werkstätten, deren Innenraumklima durch Abwärme aufgebracht wird, landwirtschaftliche Nutzungsgebäude
Ferienhäuser (Energiebedarf unter einem Jahresviertel),
Freistehende Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Elektrotechnik
Gas- und Sanitärtechnik
Heizungstechnik
Kälte- und Klimatechnik
Lüftungstechnik
Holzbau-Meister
Ingenieurbüros (beratende Ingenieure) sind insbesondere auf folgenden Fachgebieten
qualifiziert und berechtigt, Energieausweise zu erstellen:
Bauphysik
Elektrotechnik
Gebäudetechnik ( Installation, Heizungs- und Klimatechnik)
Innenarchitektur
Maschinenbau
Technische Physik
Umwelttechnik
Verfahrenstechnik
Rauchfangkehrer: Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz bestehender Wohngebäude ausgenommen Neubauten und baubewilligungspflichtige Änderungen von Bauwerken
Hafner: Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Ziviltechniker
Berechtigt sind Ziviltechniker mit einschlägiger Befugnis, wie insbesondere:
Architekten,
Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für
Bauingenieurwesen
Wirtschaftsingenieurwesen –Bauwesen
Technische Physik
Verfahrenstechnik
Maschinenbau
Gebäudetechnik
Wer bezahlt den Energieausweis?
Laut Energieausweisvorlagegesetz ist keine Regelung für die Kostentragung vorgesehen.
Das Mietrechtsgesetz schreibt vor, dass die Kosten vom Vermieter zu tragen sind und keine Betriebskosten darstellen.
Fazit
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Einhaltung der Gesetze in Bezug auf Energieverbrauch und Klimaschutz beglaubigt. Bei Altbauten wird der Aussteller Sanierungsmaßnahmen vorschlagen, welche die Energieeffizienz erhöhen und langfristig die Heizkosten senken. Somit kann der Energieausweis durchaus als wertvoll und wichtig angesehen werden.