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Hygiene in Wohnhäusern

Vortragender: Mag. Dr. Alfred Popper
Livestream startet am 05.06.2020 ab 14 Uhr

Inhalte:

Die Coronakrise zwingt dazu, Hygiene in Wohngebäuden neu zu überdenken: wann ist ein Wohngebäude ein öffentlicher Ort, unter welchen Voraussetzungen dürfen Gemeinschaftsräume geöffnet werden, welche Verantwortungen sind zu tragen. Hausordnungen gewinnen in Miet- und Wohnungseigentumshäusern an Bedeutung. Auch in der praktischen Anwendung der ÖNORM B1300 wird Hygiene bei Pandemien und Ähnlichem bedeutender werden. Schließlich sollte das „ schwarze Brett“ in Wohngebäuden eine transparentere Kommunikationsebene auch für Verkehrssicherungsfragen sein.

  • Wann sind Wohngebäude öffentliche Orte
  • Hausordnungen
  • Gemeinschaftsräume und Mietzinsminderung
  • Schwimmbäder
  • Das „schwarze Brett“ als moderne gepflegte Kommunikationsebene
  • Strafrechtliche Gemeingefahren bei meldepflichtigen Krankheiten
  • Delogierungsverbote und § 1118 und § 30 Abs 2 Z 3 MRG
  • Bauarbeiten im Haus