Neue Kaufnebengebührenbefreiungen – Alles schon klar?
Die Bundesregierung hat mit dem Baukonjunkturpaket auch Schritte gesetzt, um den Immobilienkauf wieder anzukurbeln.
Jene Maßnahme, die besonders Maklerinnen und Makler in der Beratung und Bewerbung betrifft, ist die Befreiung von zwei Kaufnebengebühren: der Grundbucheintragungsgebühr und der Pfandeintragungsgebühr.
Für Käufe ab 1. April 2024, die nach dem 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026 verbüchert werden und nicht mehr als 2 Millionen Euro kosten, entfallen bis zu einer Höhe von 500.000,00 Euro die beiden Gebühren. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz an der neuen Immobilie begründet und 5 Jahre beibehalten wird.
Klingt einfach, stellt sich in der Praxis aber kompliziert dar.
Was, wenn der Hauptwohnsitz früher aufgegeben wird, z. B. von einem der möglicherweise zwei Käufer?
Oder wenn nur ein Baugrundstück erworben wird?
Wer muss wo die Gebührenbefreiung beantragen?
Gibt es Regelungen, die neu in einem Kaufvertrag hinzukommen?
Fragen, für die wir einen Experten eingeladen haben, den Sie live und direkt ansprechen können!
In unserem neuen Sendeformat Dienst-Talk an jedem 2. Dienstag im Monat starten wir morgen um 15.00 erstmals online live mit
Dr. Volker Engelmann. Über 30 schwierige Fälle zur Gebührenbefreiung hat er bereits in seiner Funktion herausgearbeitet.
Wenn Sie live mit dabei sind, können Sie unmittelbar Ihre Fragen stellen!
Mit Dienst-Talk wollen wir Sie monatlich bei brandaktuellen Fragestellungen in der Praxis unterstützen
und ergänzend zu unseren Seminaren direkt wichtige Information weitergeben!