Fachgruppenobmann Johannes Wild zum Thema Bestellerprinzip

WKNÖ-Immobilientreuhänder: „Bestellerprinzip hilft niemanden!“
Johannes Wild, NÖ Obmann der Immobilientreuhänder: „Das vorgestellte Bestellerprinzip bringt nur Nachteile. Die erhoffte Ersparnis für die Mieter wird so nicht eintreten und eine ganze Branche mit allen verbundenen Unternehmen und Mitarbeitern hat mit erheblichen Einbußen zu rechnen.“

Ab Anfang 2023 soll in Österreich das so genannte „Bestellerprinzip“ bei Mietwohnungen zur Anwendung kommen. Damit werden in Zukunft jene Personen die Maklergebühr bezahlen, die den Makler beauftragen. Die Gesetzesänderung wird damit begründet, „jahrzehntelange Ungerechtigkeiten“ zu beenden und „einkommensschwache und junge Personen“ zu entlasten.

Für Niederösterreichs Obmann der Immobilientreuhänder Johannes Wild, werden diese Ziele nicht erreicht werden: „Die geplanten Einsparungen werden so nicht eintreten, denn in den genannten Beispielen wird immer die Höchstprovision von zwei Monatsmieten bei langfristigen beziehungsweise unbefristeten Verträgen herangezogen. Dass überwiegend befristete Mietverhältnisse abgeschlossen werden und daher nur eine Bruttomonatsmiete verrechnet wird, wird dabei verschwiegen.“

Außerdem müssten ab nächstem Jahr die Mieter die Zusatzleistungen wie professionelle Beratung und Begleitung eines Immobilienmaklers bei der Wohnungssuche und beim Mietvertragsabschluss selbst organisieren und entsprechend auch bezahlen. Besonders die Suche nach geeigneten Wohnungen würde für die Mieter viel schwieriger werden, weil ein großer Teil der Angebote ohne Makler am sichtbaren Wohnungsmarkt verschwinden werde.

Abbau von Mitarbeitern und weniger Mietwohnungen am Markt befürchtet

„In Summe werden sich die Mieter nichts ersparen. Gleichzeitig wird einer ganzen Branche mit ihren kompetenten Mitarbeitern eine wichtige Geschäftsgrundlage entzogen, mit massiven Folgen. Allein in Niederösterreich gibt es 800 aktive Immobilienmakler mit rund 1.250 Mitarbeitern, die hohe finanzielle Verluste hinnehmen müssen“, so Wild. Viele werden diesen schweren Eingriff in ihren Geschäftsbereich nicht verkraften und Mitarbeiter kündigen müssen. Davon betroffen seien auch Unternehmen die mit der Immobilienwirtschaft in Niederösterreich eng verbunden sind.

„In den letzten zwei Jahren haben wir uns für Alternativen zur vorliegenden Gesetzesänderung eingesetzt. Allerdings wurden diese von der Politik nicht berücksichtigt, das Ergebnis ist das denkbar schlechteste Szenario für die gesamte Branche. Wir wissen aus Deutschland, wo das Bestellerprinzip bereits zur Anwendung kommt, dass in den letzten Jahren sehr viele Mietwohnungen vom Markt verschwunden sind. Das kann doch nicht der Sinn sein“, appelliert Johannes Wild an die verantwortlichen Stellen.

Fachgruppenobmann Johannes Wild bezieht zum Bestellerprinzip Stellung.