Neue Richtwerte und Kategoriebeträge ab 1. April 2022

Mit 1. April 2022 werden die Richtwerte und Kategoriebeträge seit 2018 bzw. 2019 erstmals wieder wertgesichert.

Die Richtwerte und mietrechtlichen Kategoriebeträge war mit dem Mietrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLGI) im letzten Jahr ausgesetzt. Mit 1. April 2022 wird nun eine mietrechtliche Anpassung wirksam.

Nachdem mit dem Mietrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLGI) im letzten Jahr die Erhöhung der Richtwerte und mietrechtlichen Kategoriebeträge ausgesetzt worden waren, wird mit 1.April 2022 die im BGBl II 2022/138 kundgemachten Richtwerte mietrechtlich wirksam. Dieser Stichtag gilt auch für die neuen Kategoriebeträge. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt ab 1.April 2022 € 3,80

Für bestehende Mietverträge mit entsprechenden Wertsicherungsvereinbarungen wird die Anhebung frühestens ab 5.Mai 2022 gemäß § 16 Abs 6 und 9 MRG möglich sein.

Dabei muss folgendes beachtet werden:

  • Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem Zeitpunkt der mietrechtlichen Wirksamkeit der Veränderung abzusenden (frühestens ab dem 2.4.2022)
  • Das Schreiben (auch ein E-Mail oder Fax ist ausreichend) muss spätestens 14 Tage vor dem begehrten Zinstermin beim Mieter einlangen. (also spätestens am 21. April 2022 – berechnet vom 5. eines jeden Monats als gesetzlicher Fälligkeitstermin gem. § 15 Abs. 3 MRG)
  • Wird das Erhöhungsschreiben zu früh datiert bzw. abgeschickt, entfaltet es keine Rechtswirkung – kommt das Erhöhungsschreiben beim Mieter zu spät an , dann wird die Anhebung erst zum nächsten Zahlungstermin wirksam.

Mitglieder des Fachverbandes/der Fachgruppen können hier die Information von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer nachlesen. 

Die neuen Werte im Überblick

Bundesland

Richtwerte alt (in EUR)

(1.4.2019 bis 31.3.2022)

Richtwerte neu (in EUR)

(ab 1.4.2022)

Burgenland 5,30 5,61
Kärnten 6,80 7,20
Niederösterreich 5,96 6,31
Oberösterreich 6,29 6,66
Salzburg 8,03 8,50
Steiermark 8,02 8,49
Tirol 7,09 7,50
Vorarlberg 8,92 9,44
Wien 5,81 6,15
Kategorie

Kategoriebeträge

 alt (in EUR)

(1.2.2018 bis 31.3.2022)

Kategoriebeträge

 neu (in EUR)

(ab 1.4.2022)

A 3,60 3,80
B 2,70 2,85
C 1,80 1,90
D brauchbar 1,80 1,90
D unbrauchbar 0,90 0,95

Verwaltungskostenpauschale ab 1.4.2022 = 3,80 Euro