(Titelfoto C) Michaela Habinger
Rechtsupdate 5. MILG (inkl MieWeG) und ZIAG
Gesetzliche Neuerungen im Mietrecht seit 1. Jänner 2026
Referent: Doz. (FH) Mag. Christoph Kothbauer
Inhalt:
- 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG)
- Gesetzliche Begrenzung für vertragliche Wertsicherungen für Wohnungsmietverträge in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG (Mieten-Wertsicherungsgesetz – MieWeG)
- Geltung auch für bestehende Verträge (Notwendigkeit von „Parallelrechnungen“)
- Erleichterungen für künftige Wertsicherungsvereinbarungen
- Anpassung der gesetzlichen Valorisierung der mietrechtlichen Kategoriebeträge und der mietrechtlichen Richtwerte an den Begrenzungsmechanismus des MieWeG
- Ausdehnung der Mindestbefristung für Wohnungsmietverträge in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG und der stillschweigenden Verlängerung für Mietverträge in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG von drei auf fünf Jahre (Ausnahme für Vermieter, die keine Unternehmer sind)
- Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG)
- Erleichterungen für die Auswahl der Ausgangsindexzahl im Rahmen einer vertraglichen Wertsicherungsvereinbarung (§ 879a ABGB)
- Klarstellung, dass § 6 Abs 2 Z 4 KSchG bei Dauerschuldverhältnissen mit einer „angelegten“ Dauer von mehr als zwei Monaten nicht zur Anwendung gelangt
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