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(Titelfoto C) Michaela Habinger

Rechtsupdate 5. MILG (inkl MieWeG) und ZIAG

Gesetzliche Neuerungen im Mietrecht seit 1. Jänner 2026

Referent: Doz. (FH) Mag. Christoph Kothbauer

Inhalt:

  • 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG)
    • Gesetzliche Begrenzung für vertragliche Wertsicherungen für Wohnungsmietverträge in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG (Mieten-Wertsicherungsgesetz – MieWeG)
    • Geltung auch für bestehende Verträge (Notwendigkeit von „Parallelrechnungen“)
    • Erleichterungen für künftige Wertsicherungsvereinbarungen
    • Anpassung der gesetzlichen Valorisierung der mietrechtlichen Kategoriebeträge und der mietrechtlichen Richtwerte an den Begrenzungsmechanismus des MieWeG
    • Ausdehnung der Mindestbefristung für Wohnungsmietverträge in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG und der stillschweigenden Verlängerung für Mietverträge in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG von drei auf fünf Jahre (Ausnahme für Vermieter, die keine Unternehmer sind)
  • Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG)
    • Erleichterungen für die Auswahl der Ausgangsindexzahl im Rahmen einer vertraglichen Wertsicherungsvereinbarung (§ 879a ABGB)
    • Klarstellung, dass § 6 Abs 2 Z 4 KSchG bei Dauerschuldverhältnissen mit einer „angelegten“ Dauer von mehr als zwei Monaten nicht zur Anwendung gelangt

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