Kauf/Verkauf einer Immobilie - Nebenkosten
Wann bekommt der Makler seine Provision?
§6 MaklerG Provision
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2021
Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt.
Vermittlungsprovisionen – die Berechnung
Die Höhe der Provision ist im Abschnitt 4 der Immobilienmakler-Verordnung (IMV) festgelegt. Sie ist erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig.
Höchstbeträge der Provisionen bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
Preis bis 36.336,42€ max. 4% des Kaufpreises
Preis zw. 36.336,42€ und 48.448,51€: 1.453,46€*
Preis über 48.448,51€: max. 3% des Kaufpreises
zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer.
* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienverwalterVO
Höchstbeträge der Provisionen bei Optionen
- 50% der Provision, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechnet werden.
Weitere Nebenkosten bei Kaufverträgen
1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung: 3,5%
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1%
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
4. Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
5. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
6. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
7. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc.)
Nebenkosten bei Hyothekardarlehen
1. Grundbucheintragungsgebühr: 1,2%
2. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung : 0,6%
3. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
4. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
5. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
6. Vermittlungsprovision: Darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht übersteigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.
Wer zahlt die Provision?
Beide zahlen – Verkäufer und Käufer
Da der Makler meist als Doppelmakler tätig ist, erhält er diese Provision von beiden Vertragsparteien. Eine Überwälzung der Maklerprovision von einer Partei auf die andere ist jedoch in manchen Fällen möglich.
Maklerprovision – Sonderfälle (§15 Maklergesetz)
Trotz fehlenden Vermittlungserfolges kann der Makler in folgenden Fällen die Bezahlung einer Provision vereinbaren:
Der Eigentümer der Immobilie verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision auch:
wenn ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (Verkauf statt Vermietung) zustande kommt
wenn das Geschäft nicht mit dem vermittelten Interessenten, sondern einer anderen Person, die vom Interessenten informiert wurde, zustande kommt
wenn ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird
Fazit
Ihr Makler erbringt für Sie die gesamte Recherche, die professionelle Aufbereitung (Fotos, Exposé, …), die gesamten Marketingaktivitäten, alle Besichtigungstermine sowie die Vertragsverhandlungen als unentgeltliche Vorleistung. Nur im Falle eines positiven Vermittlungserfolges wird eine Provision fällig (Ausnahme: §15 Maklergesetz).
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