Inhaltsangabe
–Geschäftsfeld unbewegliche Sachen
–Gesetzliche Grundlagen und Aufbau des Nutzwertgutachten nach WEG 2002 und der Gutachten WEG 1948 (Jahresmietwerte)
– Behördlich genehmigte Baupläne, Fertigstellungsanzeige, Widmung (Wille) des Auftraggebers
–Wohnungseigentumstaugliche Objekte / Wohnungseigentumsobjekte
– Widmung
– Wohnungen, sonstige selbst. Räumlichkeiten, Abstellplätze für Kraftfahrzeuge
–Zubehör , Zuschlag (bauliche Verbindung)
–Nutzfläche nach dem WEG
–Fehlerhaftes Nutzwertgutachten, Abweichungen zwischen Naturbestand, Grundbuchsstand und Nutzwertgutachten
–Ausgewählte Judikatur
Seminar Problemfeld Nutzwertgutachten
Weitere Themen der Fachgruppe Immobilien und Vermögenstreuhänder
WEG-Novelle 2022
WEG-Novelle 2022 - wird in mehreren Schritten bis 1. Juli 2022 umgesetztMaßnahmenbündel für Klimaschutz und emissionsfreien Individualverkehr sowie viele Erleichterungen Einzelsolaranlagen, Beschattungsvorrichtungen, Rücklagen, Ladestationen und...
Kommentar Obmann Johannes Wild: Bestellerprinzip
Johannes Wild, NÖ Obmann der Immobilientreuhänder: „Das vorgestellte Bestellerprinzip bringt nur Nachteile. Die erhoffte Ersparnis für die Mieter wird so nicht eintreten und eine ganze Branche mit allen verbundenen Unternehmen und Mitarbeitern hat mit erheblichen Einbußen zu rechnen.“
Der Immobilienmarkt im 1. Halbjahr 2021
Der österreichische Immobilienmarkt ist im 1. Halbjahr 2021 stark gewachsen: Umsatz von fast 20 Mrd. Euro. Niederösterreich hatte den größten Mengenzuwachs und ist auf Platz 2 beim Umsatzwachstum.


